KI-Kennzeichnungspflicht

Zum 2. August tritt die Transparenz- und KI-Kennzeichnungspflicht für Audio- und TV-Spots gemäß EU AI Act in Kraft. Demnach müssen ab diesem Zeitpunkt Werbemaßnahmen und Sponsorhinweise, die KI-generierte und/oder KI-modifizierte Inhalte enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden. Verantwortlich für die Kennzeichnung sind die Hersteller der Spots.

Hilfestellungen zur Umsetzung

  • Zum AI Act hat die EU Guidelines veröffentlicht.
  • Darauf basierend stellt der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) eine Handreichung zur Umsetzung der Transparenzvorgaben zur Verfügung.
  • Zudem wird die Radiozentrale einen Leitfaden zur Umsetzung für Audio zur Verfügung stellen, der dann auf radiozentrale.de abrufbar ist.  
  • Auf ard-media.de gibt es Audio- und TV-Beispiele für die KI-Kennzeichnung , an denen sich Werbungtreibende orientieren können.

 

Audiospots bei der SWR Media Services

Der Kennzeichnungshinweis wird als gesetzlicher Pflichthinweis bis zu einer Länge von 3 Sekunden durch die SWR Media Services nicht berechnet. Der Hinweis muss vor dem Spot-Inhalt platziert sein.