
Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbung & Sponsoring aktualisiert. Diese gelten ab 1. August 2026.
Anfang August tritt die Transparenz- und KI-Kennzeichnungspflicht für Audio- und TV-Spots gemäß EU AI Act in Kraft. Die entsprechenden Regelungen dazu haben wir in unsere AGB unter Punkt 11 „Verantwortung für Inhalte“ aufgenommen.
Aktuell werden bei der EU noch konkrete Guidelines zur Kennzeichnungspflicht erarbeitet. Auf Basis dieser Guidelines wird die Radiozentrale einen Leitfaden zur Umsetzung für Audio zur Verfügung stellen, den Sie dann auf radiozentrale.de abrufen können. Auf ard-media.de finden Sie bereits Audio-Hörbeispiele für die KI-Kennzeichnung, an denen Sie sich orientieren können.
Zudem haben wir Punkt 3 der AGB „Besondere Regelungen und Anforderungen für Glücksspielwerbung“ erweitert und hinsichtlich Sport- und Online-Wettangeboten konkretisiert.
Die aktualisierten AGB finden Sie in den Tarifen Radio 2026, die Sie hier herunterladen können.
