FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was wir immer wieder gefragt werden:

  • Welches Radioprogramm ist richtig für meine Werbung?
    Überlegen Sie, wen Sie ansprechen wollen. Gibt es bestimmte Merkmale, die Ihre Kunden aufweisen, z.B. Alterssegment, Wohnort, Geschlecht oder vielleicht etwas spezieller wie z.B. Hausbesitzer, Autofahrer, etc.? In Mediadeutsch nennt man den Kreis derer, die man ansprechen möchte, Zielgruppe. Wenn Sie Ihre Zielgruppe kennen, können wir Ihnen das richtige Radioprogramm nennen und Ihnen sogar sagen, welche Tageszeiten besonders geeignet sind.

  • Ist eine regionale oder lokale Ausstrahlung meiner Werbung möglich?
    Das Medienrecht erlaubt uns, ausschließlich landesweite Radiowerbung auszustrahlen, d.h. wir können Ihre Werbung auf Baden-Württemberg und/oder Rheinland-Pfalz begrenzen. In SWR3 wird die Werbung immer über das gesamte Sendegebiet ausgestrahlt – siehe Sendegebietskarte.

  • Welche Sonderwerbeformen sind möglich?
    Hier lässt uns das Medienrecht wenig Spielraum. Möglich ist innerhalb des Werbeblocks eine Eckplatzierung, also der erste oder letzte Spot im Block (siehe Tarifunterlagen). Außerdem können sogenannte Tandemspots eingesetzt werden, die aus einem Hauptspot und einem Reminder bestehen. Nicht möglich sind alle Werbeformen, die innerhalb des redaktionellen Bereichs, also im Programm, eingesetzt werden sollen (Gewinnspiele, Streuwerbung,etc.)

  • Kann ich für Alles Werbung machen?
    Grundsätzlich ist nur Wirtschaftswerbung zulässig, d.h. Angebote für ein Produkt oder eine Dienstleistung, solange diese die allgemeinen medienrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. So dürfen wir selbstverständlich keine Werbung für Tabakwaren ausstrahlen und haben darauf zu achten, dass keine Inhalte gesendet werden, die jugendgefährdend, gewaltverherrlichend, politisch, weltanschaulich, religiös, rassistisch sind oder sonst in irgendeiner Weise gegen bestehende Richtlinien verstoßen.
     
  • Woher bekomme ich meinen Radiospot?
    Mehr Infos hier

  • Wie lang soll bzw. darf ein Radiospot sein?
    Ab 10 Sekunden ist jede Länge möglich. Natürlich begrenzt durch die verfügbare Kapazität des Werbeblocks. Meist sind Werbespots zwischen 20–30 Sekunden lang. Sogenannte „Reminder“ (Erinnerungsspots), in denen eine wichtige Aussage des Hauptspots wiederholt wird, sind meist zwischen 5–7 Sekunden lang. Reminder werden in der Reihenfolge „Eigener Hauptspot – Fremdspot – Reminder“ gesendet.

  • Wieso gibt es für den Samstag andere Preise?
    Da für viele Menschen der Samstag ein arbeitsfreier Tag ist, unterscheidet sich das Hörverhalten gegenüber den Tagen Montag - Freitag. Man steht morgens später auf, frühstückt länger und geht oft anschließend einkaufen oder nutzt Freizeitangebote.

  • Gelten die Preise Mo–Fr für eine einzelne Ausstrahlung oder wird der Werbespot für den aufgeführten Preis an allen Tagen gesendet?
    Die Preise gelten für eine einzelne Ausstrahlung. Sie sind unter der Bezeichnung Mo–Fr zusammen gefasst, weil an diesen Tagen die Preise identisch sind.

  • Welchen Vorteil habe ich, wenn ich den Auftrag über eine Werbe-/Mediaagentur platziere?
    Mediapläne und Spotproduktionen bieten wir Ihnen natürlich gerne an. Wenn Sie ein umfängliches Werbekonzept brauchen für Mediapläne, die neben Radio auch andere Mediengattungen (Plakat, Tageszeitung, TV-Werbung, etc.) beinhalten, empfehlen wir Ihnen unbedingt eine Werbeagentur zu verpflichten. Da die Agentur von uns eine Provision von 15% des Werbevolumens erhält, müssen Sie ihr weniger als gedacht zahlen oder vielleicht sogar nichts.

  • Wenn ich einen Spot anliefere, welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    Grundsätzlich nehmen wir alle gängigen Formate, wie z.B. MP3, WMA, WAV.
    Anliefern können Sie per E-Mail an Werbespots@swr.de oder als CD. Falls einmal etwas nicht auf Anhieb passen sollte, können wir fast alles in ein sendefähiges Format konvertieren.

  • Besteht die Möglichkeit, dass ich über die Werbesendungen hinaus, zusätzlich redaktionelle Leistungen vom SWR erhalte, wie z.B. ein Interview im Programm ?
    Nein, das gültige Medienrecht schreibt uns zwingend die Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten vor.

 
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