Auftragsabwicklung
Auftragsannahme
Aufträge werden von der SWR Media Services GmbH und von der AS&S Radio GmbH angenommen. Es gilt ein Annahmeschluss von 1 Woche vor der ersten Ausstrahlung.
Abrechnung / Spotlänge
Ab 10 Sekunden ist jede Spotlänge möglich. Für Werbesondersendungen mit einer Länge bis 5 Minuten sowie für Last-Minute-Angebote gelten -gesonderte Vereinbarungen.
SWR Media Services GmbH und AS&S Radio GmbH behalten sich vor, Aufschläge für Eckplatzierungen zu berechnen. Diese werden im Vorfeld schriftlich und eindeutig kommuniziert.
Rabatte
Auf das Bruttoumsatzvolumen, das von ein und demselben Werbungtreibenden innerhalb des Vertragsjahres (= Kalenderjahr) abgenommen wird, werden die in der jeweiligen Preisliste genannten Rabatte gewährt. Eine Zusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn der SWR Media Services GmbH oder AS&S Radio GmbH
a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft vorliegt oder
b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1, Abs. 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei ist die Rechtsform sowie der Sitz (In- oder Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung.
Änderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt.
Aufträge für Werbesendungen in SWR1, SWR3 und SWR4 werden, soweit sie innerhalb desselben Vertragszeitraums liegen und die Rabattierung nach der Rabattliste SWR3, SWR3+1 Kombi und SWR Kombi Max erfolgt, bei der Rabattierung addiert.
Umsätze aus Aufträgen für die SWR-Programme werden zur Rabattermittlung nicht mit Umsätzen aus den nationalen AS&S Radio-Kombinationen zusammengefasst. Bei Aufträgen ein und desselben Werbungtreibenden sowohl in einer AS&S Radio-Kombi als auch in einem an dieser Kombi beteiligten SWR-Programm wird der Rabattsatz der gebuchten AS&S Radio-Kombi gewährt, wenn dies für den Werbungtreibenden günstiger ist. Gleiches gilt für Aufträge, die sowohl in einer überregionalen SWR-Kombi als auch in einem daran beteiligten SWR-Programm gebucht sind.
Zahlungsbedingungen
a)
Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung mit Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, -fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Bei Berechnung mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die Zahlungsziele analog.
b) Erstmalige Vertragspartner zahlen vor Beginn der ersten Ausstrahlung. Der Zahlungseingang muss bis spätestens drei Arbeitstage vor der ersten -Ausstrahlung erfolgen. In der Regel werden die Buchungen im Monat vor der Ausstrahlung berechnet. Die Rechnungen sind bei Wahrung der in Satz 1 genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig; bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Als Tag der Zahlung gilt bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der SWR Media Services GmbH, bei Überweisung gilt der Tag, an dem der Betrag auf einem der Konten der SWR Media Services GmbH gutgeschrieben wird.
Wurde die Rechnung von der AS&S Radio GmbH erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der AS&S Radio GmbH, bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf einem der Konten der AS&S Radio GmbH gutgeschrieben wird.
Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so sind die SWR Media Services GmbH und AS&S Radio GmbH berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftrag-geber haftet der SWR Media Services GmbH für den entstandenen Schaden.
Agenturvergütung
Werden der SWR Media Services GmbH oder AS&S Radio GmbH Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen können – soweit branchenüblich – eine Agenturvergütung in Höhe von 15% der um etwa gewährte Rabatte gekürzten Bruttoeinschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer).
Sendeunterlagen
Die Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Texte und Tonträger mit GEMA-
Angaben) sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie müssen spätestens 1 Woche vor der ersten Sendung bei der SWR Media
Services GmbH vorliegen. Die Tonträger werden als CD oder per E-Mail angenommen. Bei Aufträgen, die mehrere ARD-Werbegesellschaften betreffen, erfolgt die zentrale Spotannahme über die NDR Media GmbH, Hamburg.
SWR Media Services GmbH
GB Werbung & Sponsoring
Postfach 10 60 40 · 70049 Stuttgart
Geschäftsführer: Dipl.-Volksw. Claus Schillmann
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart HRB 19 747
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Leitung Disposition
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Fax (0711) 9 29 - 29 78
Doris.Lux@swr.de
Monika Huß
Radiowerbung Disposition
Tel. (0711) 9 29 - 29 59
Fax (0711) 9 29 - 29 78
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Rosaria Trovato
Radiowerbung Disposition
Tel. (0711) 9 29 - 29 58
Fax (0711) 9 29 - 29 78
Rosaria.Trovato@swr.de
Viola Hickel
Radiowerbung Disposition
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Fax (0711) 9 29 - 29 78
Viola.Hickel@swr.de
