Auftragsabwicklung

Auftragsannahme
Aufträge werden von der SWR Media Services GmbH und von ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH angenommen. Es gilt ein Annahmeschluß von 4 Wochen vor der ersten Ausstrahlung.

Abrechnung / Spotlänge
Ab 10 Sekunden ist jede Spotlänge möglich.

Rabatte
Auf das Bruttoumsatzvolumen, das von ein und demselben Werbungtreibenden innerhalb des Vertragsjahres (=Kalenderjahr) abgenommen wird, werden die in der jeweiligen Preisliste genannten Rabatte gewährt. Eine Zusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn der SWR Media Services GmbH

a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft vorliegt

oder

b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1, Abs. 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei ist die Rechtsform sowie der Sitz (In- oder Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung.

Änderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt.

Aufträge für Werbesendungen in SWR1, SWR3 und SWR4 werden, soweit sie innerhalb desselben Vertragszeitraums liegen und die Rabattierung nach der Rabattliste ‘SWR3, SWR3+1, SWR1/4 Kombi BW/RP, SWR Kombi Max’ erfolgt, bei der Rabattierung addiert. Umsätze aus Aufträgen für die SWR-Programme werden zur Rabattermittlung nicht mit Umsätzen aus den nationalen ARD Radio-Kombinationen zusammengefasst. Bei Aufträgen ein und desselben Werbungtreibenden sowohl in SWR1 und/oder SWR4 als auch in der ARD Radio-Kombi No. 1 und/oder SWR1/4 Kombi BW/RP wird der Rabattsatz der gebuchten ARD Radio-Kombi bzw. SWR1/4 Kombi gewährt, wenn damit ein Rabattvorteil für Einschaltungen in SWR1 und/oder SWR4 verbunden ist. Gleiches gilt für Aufträge, die sowohl für SWR3 als auch für die ARD Radio-Kombi No. 2 , Best of oder SWR3+1 gebucht werden.

Zahlungsbedingungen
Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung mit Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Bei Berechnung mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die Zahlungsziele analog.

Für erstmalige Vertragspartner werden Einschaltungen im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung berechnet. Es gelten folgende Zahlungsziele: Bei Zahlung bis zum 28. des laufenden Monats gewährt die SWR Media Services GmbH ein Vorauskassenskonto von 2%; bei Zahlungseingang bis zum 5. des Ausstrahlungsmonats ist der Rechnungsbetrag rein netto, ohne Abzug fällig.

Als Tag der Zahlung gilt bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der SWR Media Services GmbH, bei Überweisung gilt der Tag, an dem der Betrag der SWR Media Services GmbH gutgeschrieben wird. Wurde die Rechnung von ARD-Werbung SALES & SERVICES erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei ARD-Werbung SALES & SERVICES, bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf einem der Konten der ARD-Werbung SALES & SERVICES gutgeschrieben wird.

Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so ist die SWR Media Services GmbH berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftraggeber haftet der SWR Media Services GmbH für den entstandenen Schaden.

Agenturvergütung
Werden der SWR Media Services GmbH oder ARD-Werbung SALES & SERVICES Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen können - soweit branchenüblich - eine Agenturvergütung in Höhe von 15% der um etwa gewährte Rabatte gekürzten Bruttoeinschaltpreise (ausschließlich MwSt.).

Sendeunterlagen
Die Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Texte sowie CDs, DAT-Cassetten) sind vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sie müssen spätestens 1 Woche vor der ersten Sendung bei der SWR Media Services GmbH oder bei der NDR Media GmbH, Hamburg vorliegen. Die Zuspielung per ISDN ist möglich über PE1-Karte (mit Software der Firma DASA).

SWR Media Services GmbH
GB Werbung & Sponsoring

Postfach 10 60 40 · 70049 Stuttgart

Geschäftsführer: Dipl.-Volksw. Claus Schillmann

Sitz der Gesellschaft: Stuttgart HRB 19 747

Werner Schmaljohann
Leitung Marketing u. Verkauf, Prokurist

Tel. (0711) 9 29­ - 29 75
Fax (0711) 9 29 - 29 68
Werner.Schmaljohann@swr.de

Doris W. Lux
Leitung Disposition

Tel. (0711) 9 29 - 29 57
Fax (0711) 9 29 - 29 78
Doris.Lux@swr.de

Maritta Luft
Technik/Spot-Abwicklung Fernsehwerbung

Tel. (07221) 9 29 - 41 45
Fax (07221) 9 29 - 41 61
Maritta.Luft@swr.de

Bernd Saatzer
Technik/Spot-Abwicklung Fernsehwerbung

Tel. (07221) 9 29 - 41 44
Fax (07221) 9 29 - 41 61
Bernd.Saatzer@swr.de