Auftragsabwicklung

Auftragsannahme
Die SWR Media Services GmbH hat die in der ARD-Werbung SALES & ­SERVICES GmbH zusammengeschlossenen Werbegesellschaften (nachfolgend AS&S genannt) beauftragt, im Rahmen der verfügbaren Sendezeit Aufträge für Werbung im Fernsehen, die in der hierfür vorgesehenen Sendezeit über die vom Südwestrundfunk (SWR) für das 1. Fernsehprogramm betriebenen Fernsehsender ausgestrahlt wird, entgegen­zunehmen und namens und für Rechnung der SWR Media Services GmbH auszuführen.

Die SWR Media Services GmbH behält sich vor, entsprechende Aufträge auch selbst entgegenzunehmen und auszuführen.

Abrechnung / Spotlänge
Ab 10 Sekunden ist jede Spotlänge möglich. Längen über 60 Sekunden sowie eventuelle Sonderformen bedürfen gesonderter Vereinbarungen.

Die Einschaltpreise folgen bei einer Spotlänge von 19 Sekunden und mehr der linearen Preisbildung (1-Sek.-Basis-Preis mal Spotlänge). Werbespots mit einer Länge von bis zu 18 Sekunden werden mit einem Aufschlag von 10% auf den Basis-Preis berechnet.

Der Werbespotpreis wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. 

AS&S und SWR Media Services GmbH behalten sich vor, Aufschläge für Eckplatzierungen zu berechnen. Diese werden im Vorfeld schriftlich und eindeutig kommuniziert.

Rabatte
Auf das Bruttoumsatzvolumen, das von ein und demselben Werbungtreibenden innerhalb des Vertragsjahres (= Kalenderjahr) abgenommen wird, werden die in der Preisliste genannten Rabatte gewährt.

Eine Zusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen erfolgt nur, wenn AS&S oder der SWR Media Services GmbH

a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft vorliegt oder

b) eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass zwischen den in Betracht kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1, Abs. 2 HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei ist die Rechtsform sowie der Sitz (In- oder Ausland) der beteiligten Unternehmen ohne Bedeutung.

Änderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt.

Umsätze aus Aufträgen für das Werbefernsehen ARD TV Regional und ARD TV National werden zur Rabattierung nicht zusammengefasst. Bei ­Aufträgen ein und desselben Werbungtreibenden sowohl für das Werbefernsehen ARD TV Regional als auch ARD TV National wird der Rabattsatz ARD TV National gewährt, wenn damit ein Rabattvorteil für die Werbeeinschaltungen im Werbefernsehen ARD TV Regional verbunden ist.

Zahlungsbedingungen
a) Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner werden die Einschaltungen im Regelfall jeweils im Monat vor der Ausstrahlung mit Rechnungsdatum 5. des Ausstrahlungsmonats berechnet. Die Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Bei Berechnung mit Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die Zahlungsziele analog.

b) Erstmalige Vertragspartner zahlen vor Beginn der ersten Ausstrahlung. Der Zahlungseingang muss bis spätestens drei Arbeitstage vor der ersten Ausstrahlung erfolgen. In der Regel werden die Buchungen im Monat vor der Ausstrahlung berechnet. Die Rechnungen sind bei Wahrung der in Satz 1 genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig; bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.

Wurde die Rechnung von AS&S erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei AS&S, bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf einem der Konten der AS&S gutgeschrieben wird.

Wurde die Rechnung von der SWR Media Services GmbH erstellt, gilt als Tag der Zahlung bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei der SWR Media Services GmbH, bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf einem der Konten der SWR Media Services GmbH gutgeschrieben wird.

Ist die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so sind AS&S und die SWR Media Services GmbH berechtigt, die Ausführung des Auftrags bis zum Zahlungseingang zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der Auftraggeber haftet der SWR Media Services GmbH für den entstandenen Schaden.

Agenturvergütung
Werden AS&S oder der SWR Media Services GmbH Aufträge für Werbe-sendungen von Werbeagenturen oder Werbemittlern erteilt, erhalten diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen können – soweit branchenüblich –, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwa gewährte Rabatte gekürzten Bruttoeinschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer).

Sendeunterlagen
Die vom Auftraggeber zu liefernden Sendekopien (BETACAM SP oder Digital 

BETACAM sowie die MAZ-Karte) müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der ersten Sendung vorliegen. Anlieferadresse ist: WDR Mediagroup GmbH, Auftrags- und Management-Service, Ludwigstr. 11, 50667 Köln.

Die Einschaltpläne müssen mindestens 10 Arbeitstage vor Sendung bei der WDR Mediagroup GmbH, Köln, oder der SWR Media Services GmbH, Baden-Baden, vorliegen.

SWR Media Services GmbH
GB Werbung & Sponsoring
Postfach 10 60 40 · 70049 Stuttgart

Geschäftsführer: Dipl.-Volksw. Claus Schillmann

Sitz der Gesellschaft: Stuttgart HRB 19 747

Dr. Gitte Katz
Leitung Marketing und Verkauf

Tel. (0711) 9 29 -1- 29 75
Fax (0711) 9 29 -1- 29 68
Gitte.Katz@swr.de

 

Doris W. Lux
Leitung Disposition

Tel. (0711) 9 29 -1- 29 57
Fax (0711) 9 29 -1- 29 78
Doris.Lux@swr.de

 

Bernd Saatzer
Spotabwicklung Fernsehwerbung

Tel. (07221) 9 29 -2- 41 44
Fax (07221) 9 29 -2- 41 61
Bernd.Saatzer@swr.de

 


 
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